Vorsorgeberatung: Ältere Dame vor Laptop

Vorsorgedokumente leicht gemacht

  • Vorsorgevollmacht, Sorgerechts-, Patienten- und Betreuungsverfügung oder Testament online erstellen
  • individuell zugeschnittene Vorsorgedokumente
  • rechtssichere Texte der DAHAG Rechtsservices AG
© Tyler Olson - Adobe Stock

Vorsorgeberatung: mit individueller Beratung sicher in die Zukunft

Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Testament: Mit diesen Dokumenten stellen Sie sicher, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird, wenn Sie es nicht mehr können. Wir unterstützen Sie dabei.

Die Notfallvorsorge der DEVK

Wir bieten Ihnen attraktive Serviceleistungen in Sachen Vorsorgeberatung und Notfallvorsorge.

Eine personalisierte Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Bestattungs- oder Betreuungsverfügung können Sie mit dem Dokumenten-Assistenten im Rahmen unserer Vorsorgeberatung ohne Kosten selbst online erstellen. Sie müssen für die Vorsorgeberatung keine Rechtsschutzversicherung bei der DEVK abgeschlossen haben.

Wobei unterstützt mich die Notfallvorsorge der DEVK?

  • Unabhängige Rechtsanwälte helfen Ihnen mit telefonischer Beratung bei der Erstellung der Dokumente. Außerdem unterstützt Sie online der Dokumenten-Assistent.
  • Wir bieten Ihnen individuelle telefonische Beratung durch unabhängige Rechtsanwälte. Von der Erstellung oder Änderung der Dokumente bis hin zu deren Registrierung.
  • Bei Bedarf erstellt ein von uns vermittelter Rechtsanwalt mit Ihnen die Dokumente (außer Testament) gemäß Ihren telefonischen Angaben. Rufen Sie dazu gerne unsere telefonische Schadenhilfe Rechtsschutz an: 0221 757-1996.
  • Auf Wunsch registrieren wir Ihre Vorsorgedokumente (außer Testament) beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer und übernehmen die dafür anfallenden Kosten.

Für die Inanspruchnahme der Serviceleistungen fällt keine Selbstbeteiligung an. Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an: 0221 757-1996.

Dokumenten-Assistent - individuelle Vorsorge leicht gemacht

Eine vorgefertigte Vorsorgevollmacht, Betreuungs-, Bestattungs- oder Patientenverfügung wird Ihren besonderen Wünschen und Vorstellungen oft nicht gerecht. Der frei zugängliche Dokumenten-Assistent der DEVK hilft Ihnen bei der Erstellung individualisierter und rechtssicherer Vorsorgedokumente.

Darüber hinaus können Sie den Dokumenten-Assistenten auch zur Erstellung eines Testaments inklusive der Regelung Ihres digitalen Nachlasses nutzen. Damit es rechtsgültig ist, brauchen Sie das Dokument nur noch handschriftlich abzuschreiben und zu unterschreiben.

Dieser Service wird in Kooperation mit der DAHAG Rechtsservices AG durchgeführt.

Die wichtigsten Vorsorgedokumente im Überblick

Vorsorge ist wichtig - Vorsorgeberatung aber auch. Doch was genau regeln die zahlreichen Dokumente und wann sind sie wichtig? Nachfolgend erfahren Sie dazu alles Wissenswerte.

Häufig gestellte Fragen zur Vorsorgeberatung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Vorsorgeberatung.

Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung so lange gültig, bis sie vom Aussteller widerrufen wird. Voraussetzung für einen Widerruf ist, dass der Aussteller zu diesem Zeitpunkt einwilligungsfähig ist. Eine Aktualisierung wird empfohlen, wenn sich der Wille des Antragsstellers in Bezug auf bereits festgelegte Entscheidungen geändert hat.

Notwendig wird eine Aktualisierung des Dokuments, wenn beispielsweise eine schwere Erkrankung auftritt oder eine Operation ansteht. Dann kann auch der behandelnde Arzt für eine Einschätzung hinzugezogen werden.

Nein, eine Vorsorgevollmacht muss grundsätzlich nicht notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein. Es kann aber durchaus von Vorteil sein, sich dafür zu entscheiden. Behörden akzeptieren die Vollmacht teilweise nur, wenn die Unterschrift des Verfassers von einem Notar beglaubigt ist.
Für Grundstücksgeschäfte, zur Aufnahme eines Darlehns durch den Bevollmächtigten sowie für gesellschafts- und handelsrechtliche Fälle (z. B. den Verkauf einer Firma) ist eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung jedoch zwingend notwendig.

Öffentliche Beglaubigung

Mit einer öffentlichen Beglaubigung Ihrer Vorsorgevollmacht wird die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigt. Dies übernimmt in der Regel die Betreuungsbehörde, aber auch ein Notar kann die Beglaubigung vornehmen.

Notarielle Beurkundung

Eine notarielle Beurkundung geht über den reinen Nachweis der Identität hinaus, denn der Notar befasst sich auch mit den Inhalten des Dokuments. Durch fachkundige Beratung und rechtssichere Formulierungen kann der Ersteller zudem vermeiden, dass die Vollmacht vollständig und nicht fehlerhaft ist.

Ein weiterer Vorteil ist, dass der Notar bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit die Beurkundung ablehnen kann. So kann die notarielle Beurkundung auch als Nachweis der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung dienen.

Die größte Wichtigkeit bei einem Testament besteht darin, dass es persönlich handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden muss. Andernfalls ist es nicht rechtsgültig.

Ratsam ist es zudem, mit ganzem Namen, also mit Vornamen und Familiennamen zu unterschreiben. Außerdem sollten die Zeit und der Ort der Niederschrift auf dem Dokument angegeben sein. Dies ist von großer Bedeutung, da durch ein aktuelleres Testament das alte Dokument ganz oder teilweise ungültig werden kann.
Da keine einzelnen Gegenstände, sondern das komplette Vermögen vererbt wird, muss eine Zuordnung der Erben im Testament klar erkennbar sein. Bei mehreren Personen kann zudem festgelegt werden, welchen Teil des Erbes jeder erhalten soll.

Sie möchten sich detaillierter über das Thema Erbrecht informieren? Dann erfahren Sie bei uns alles Wissenswerte.

Die Gebühr eines notariellen Testaments ist vom Vermögenswert, über den verfügt wird, abhängig. Wurde ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament beurkundet, so verdoppeln sich die anfallenden Gebühren. Ebenfalls kostenpflichtig sind die amtliche Verwahrung und/oder die Registrierung des Testaments im Zentralen Testamentsregister.

Grundsätzlich ist das Hinzuziehen eines Notars im Rahmen einer Testamentserstellung nicht verpflichtend. Ein handschriftlich verfasstes und eigenhändig unterschriebenes Testament steht einem notariell beglaubigten Testament in nichts nach.

Sie möchten weitere Informationen zum Thema Erbrecht erhalten? Dann erfahren Sie bei uns alles Wissenswerte.

Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, wird das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge unter dem Ehe-/Lebenspartner und den Verwandten aufgeteilt. Sollte die verstorbene Person ledig bzw. nicht verpartnert sein und keine direkten Verwandten hinterlassen, geht das Erbe an den Staat.

Sie möchten mehr über das Thema Erbrecht erfahren? Dann erhalten Sie bei uns alle wissenswerten Informationen.

Um rechtsgültig zu sein, muss ein Testament persönlich handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Ehe- und Lebenspartner dürfen auch ein gemeinschaftliches Testament erstellen. In diesem Falle müssen beide Personen das von einem der Ehe- bzw. Lebenspartner handschriftlich geschriebene Testament unterschreiben.

Sie möchten sich detaillierter über das Thema Erbrecht informieren? Dann erfahren Sie bei uns alles Wissenswerte.

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